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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14   

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https://dejure.org/2016,29621
LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 (https://dejure.org/2016,29621)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 (https://dejure.org/2016,29621)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - L 23 SO 109/14 (https://dejure.org/2016,29621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Überleitungsanzeige; Wirksamkeit einer Überleitung; Überleitungsausschluss bei Negativevidenz; Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Überleitungsanzeige; Wirksamkeit einer Überleitung; Überleitungsausschluss bei Negativevidenz; Ermessensentscheidung

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 93 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 2
    Aufhebung einer Überleitungsanzeige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Wie bereits der Beklagte und auch das Sozialgericht zutreffend ausgeführt haben, ist es für die Überleitungsanzeige nach § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII nicht erforderlich, dass der Anspruch tatsächlich besteht (BVerwG v. 26.11.1969 - V C 54.69 - juris, Rn. 6).

    In einem solchen Fall ist kein Raum für weitreichende Ermessenserwägungen (BVerwG v. 26.11.1969 - V C 54.69 - juris, Rn. 18).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Für die Wirksamkeit der Überleitung und damit für die Rechtmäßigkeit genügt es, dass ein überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, ein solcher nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (BSG v. 25.04.2013- B 8 SO 104/12 B - juris, Rn. 9).

    Anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 2. Februar 2010 entschiedenen Fall (Az.: B 8 SO 21/08 R - juris), in dem von dem Träger der Sozialhilfe ein Anspruch auf Sozialhilfe im Hinblick auf vorrangig einzusetzendes Vermögen in Form eines Anspruchs aus § 528 BGB abgelehnt worden war und daher die Verfügbarkeit einzusetzender Mittel und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs aus § 528 BGB erheblich war, muss im Rahmen des § 93 SGB XII gerade die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nicht feststehen (BSG v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris).

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Die Abwägung der im Rahmen des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII zu berücksichtigenden Umstände führt - wie bereits dargestellt - in der Regel dazu, dass eine Überleitungsanzeige bei Ermessensgebrauch - wie hier - ermessenfehlerfrei ergeht (BVerwG v. 27.05.1993 - 5 C 7/91 -, a.a.O.).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04

    Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Soweit die Klägerin diesbezüglich eine Entscheidung des BGH vom 7.11.2006 (Az. X ZR 184/04, juris) anführt, verkennt sie, dass diese Entscheidung gerade in einem zivilrechtlichen Streit im Rahmen der Durchsetzung eines übergeleiteten Anspruches ergangen ist.
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Anders als in dem vom BSG mit Urteil vom 2. Februar 2010 entschiedenen Fall (Az.: B 8 SO 21/08 R - juris), in dem von dem Träger der Sozialhilfe ein Anspruch auf Sozialhilfe im Hinblick auf vorrangig einzusetzendes Vermögen in Form eines Anspruchs aus § 528 BGB abgelehnt worden war und daher die Verfügbarkeit einzusetzender Mittel und die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs aus § 528 BGB erheblich war, muss im Rahmen des § 93 SGB XII gerade die Durchsetzbarkeit des Anspruchs nicht feststehen (BSG v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B - juris).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Es ist danach von einem Fortbestehen einer Forderung auszugehen, wo dies "nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint" (BGH v. 14.06.1995 - IV ZR 212/94 - juris, Rn. 14, m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren bezüglich der mangelnden Bestimmtheit auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 7. September 2006 zum Aktenzeichen B 4 RA 43/05 R (veröffentlicht in juris) verweist, folgt daraus nichts anderes.
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Eine Bezifferung des übergeleiteten Anspruches ist nicht in jedem Fall erforderlich, vielmehr kann eine Bezifferung auch später durch einen zweiten Verwaltungsakt erfolgen (Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 93, Rn. 25; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 93, Rn. 9; BVerG v. 17.05.1973 - V C 108.72 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63

    Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2016 - L 23 SO 109/14
    Eine Änderung der Sachlage, das Bekanntwerden weiterer, von der Klägerin geltend gemachter Umstände nach Ausübung des Ermessens mit dem Ausgangs- und dem Widerspruchsbescheid kann bei der Beurteilung, ob der Beklagte sein Ermessen fehlerfrei betätigt hat, nicht maßgeblich sein (Bieresborn in: Roos/Wahrendorf, SGG, § 54, Rn. 141; BVerwG v. 12.03.1965 - VII C 175.63 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruchsübergang nach § 93 SGB 12 -

    Für die Wirksamkeit der Überleitung und damit für die Rechtmäßigkeit genügt es, dass ein überleitungsfähiger Anspruch überhaupt in Betracht kommt, ein solcher nicht von vornherein objektiv ausgeschlossen ist (BSG v. 25.04.2013- B 8 SO 104/12 B - juris, Rn. 9; Urteil des Senats v. 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 - juris; Armbruster, a.a.O., Rn. 59).
  • OLG Hamm, 17.12.2019 - 10 U 99/18

    Rückforderung Schenkung wegen Verarmung; Überleitung durch Träger der Sozialhilfe

    Eine Bezifferung des zunächst im Überleitungsbescheid nicht bezifferten Anspruchs kann noch später in einem zweiten Verwaltungsakt erfolgen (LSG Berlin-Brandenburg v. 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15

    Erfolglose Berufung gegen Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruches

    Die Ermessensausübung im Rahmen einer Entscheidung nach § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist nicht eingeschränkt durch den in § 2 SGB XII verankerten Nachranggrundsatz der Sozialhilfe in dem Sinne, dass von einem so genannten intendierten Ermessen auszugehen wäre, so dass eine bestimmte Richtung der Erwägung vorgezeichnet und deshalb geringere Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu stellen wären (so Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Auflage, § 93 RdNr. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2016 - L 23 SO 109/14 -, Rn. 69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Die Einrede hat der Schuldner im Zivilrechtsstreit, der die übergeleitete Forderung zum Gegenstand hat, zu erheben (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 - juris Rn. 62; Armbruster in Schlegel/Voelzke, juris-PK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93 Rn. 80; Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 93 Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 SO 20/20

    Anspruch auf Leistungen für Betreuungskosten in einer Wohngemeinschaft für

    Eine Bezifferung ist allerdings nicht zwingend; sie kann vielmehr später in einem zweiten Verwaltungsakt erfolgen (Armbruster, a.a.O. Rn. 163 m.w.N.; LSG Berlin/Brandenburg, Urteil vom 19.05.2016 - L 23 SO 109/14 Rn. 55 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 23.01.2018 - L 4 SO 175/17

    Sozialhilfe, Kostenrecht

    Darüber hinaus bestehen in der obergerichtlichen Rechtsprechung Unschärfen bei der Frage, wann genügende Anhaltspunkte für eine Entscheidung auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 GKG bestehen und inwieweit auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 GKG die Höhe der übergeleiteten Forderung ermessensleitend ist (vgl. zusammenfassend den Streitwertkatalog 2012, C.VII.7; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, § 52 Rn. 36; aus jüngerer Zeit LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.: Auffangstreitwert, da "in aller Regel" keine genügenden Anhaltspunkte; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2016 L 23 SO 109/14 -, juris: Höhe der mit der angefochtenen Überleitungsanzeige geltend gemachten Forderung).
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